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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Grundlage der Tätigkeit
Unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit erfolgt aufgrund der uns von/m Auftraggeber/in oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen, soweit uns keine Nachforschungspflicht trifft. Irrtum sowie Zwischenverkauf und Vermietung bleiben vorbehalten.

2. Zustandekommen des Maklervertrages
Der Maklervertrag mit uns kommt entweder durch schriftliche oder mündliche Vereinbarung oder auch durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Kenntnis und auf der Basis des Ihnen vorliegenden Objekt-Exposees und seiner Bedingungen bzw. von uns erteilten Auskünfte zustande.

3. Vertraulichkeit und Weitergabe
Unsere Nachweis-/Vermittlungstätigkeit, Exposés etc. sind ausschließlich für die/den adressierten Empfänger/in bestimmt und vertraulich zu behandeln.
Bei Weitergabe an Dritte ohne unsere Zustimmung ist die/der Empfänger unserer Nachweis-/Vermittlungstätigkeit zur Zahlung der ortsüblichen oder vereinbarten Provisionen verpflichtet, wenn der Dritte das Geschäft, ohne mit uns einen Maklervertrag vereinbart zu haben, abschließt; weitere Schadensersatzansprüche unsererseits bleiben vorbehalten.

4. Doppelmaklertätigkeit
Wir sind berechtigt, als Doppelmakler tätig zu sein.

5. Abweichende Geschäftsabschlüsse
Der Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäftes ein anderes zustande kommt (z. B. Kauf statt Miete oder umgekehrt), sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebot abweicht.

6. Fälligkeit der Provision
Die Provision ist verdient und fällig bei Vertragsabschluss/Punktation und ggf. des Eintritts eventuell daran vereinbarter aufschiebender Bedingungen oder bei Abschluss eines gleichwertigen Geschäftes, das im Zusammenhang mit der maklerseits geleisteten Maklertätigkeit steht.
Die Erwerbs- bzw. Nutzungsbedingungen sind uns von unsere/r/m Vertragspartner/in mitzuteilen.

7. Ausschluss von Zurückbehaltungsrechten und Aufrechnungen
Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnungen gegenüber der Courtageforderung sind ausgeschlossen, soweit die aufrechenbare Forderung nicht bestritten oder nicht rechtskräftig festgestellt ist bzw. wir gesetzlich dazu verpflichtet sind.

8. Vorkenntnis des Objektes
Ist der/dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, ist uns dies schriftlich unverzüglich, d. h. spätestens innerhalb von drei Tagen ab Entgegennahme unseres Nachweises/Exposés mitzuteilen.
Erfolgt dies nicht, so hat die/der Kundin/e uns im Wege des Schadenersatzes sämtliche Aufwendungen zu ersetzen, die uns dadurch entstanden sind, dass die/der Kundin/e uns nicht über die bestehenden Vorkenntnisse informiert hat.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Maklers, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

10. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden.

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